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Heike Baehrens, Vorsitzende des Kreisbehindertenrings und SPD-Bundestagsabgeordnete für den Landkreis Göppingen, begrüßt die Verdoppelung des Behindertenpauschbetrags

Der Deutsche Bundestag hat wichtige Änderungen im Steuerrecht vorgenommen, die Millionen Menschen mit Behinderung und pflegebedürftigen Menschen in Deutschland zugutekommen werden. Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 wird der steuerliche Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung verdoppelt. Damit stehen den Betroffenen spürbar mehr Mittel für die Teilhabe an der Gemeinschaft zur Verfügung, um finanzielle Nachteile auszugleichen, die sie aufgrund ihrer Behinderung haben.

„Die Erhöhung vermeidet in vielen Fällen den aufwendigen Einzelnachweis von Aufwendungen“, stellt Baehrens fest. Zudem wird ein behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag eingeführt. Bei einem Grad der Behinderung kleiner als 50 soll künftig auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrags verzichtet werden.

Auch der Pflegepauschbetrag wird erhöht, wenn Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 betroffen sind. Für die Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 und 3 wird der Pflegepauschbetrag neu eingeführt.

„Diese Änderungen führen zu einfacheren Verfahren und zu mehr Steuergerechtigkeit“, freut sich Heike Baehrens, die auch Pflegebeauftragte ihrer Fraktion ist, „aber vor allem sind sie ein wichtiges Signal für mehr gesellschaftliche Teilhabe.“

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Die Behinderten-Pauschbeträge werden auf sämtlichen Stufen verdoppelt und die Systematik aktualisiert. So erhöht sich der Pauschbetrag bei einem Grad der Behinderung von 100 Prozent beispielsweise von 1.420 auf 2.840 Euro. Bei einem Grad der Behinderung unter 50 Prozent soll zudem auf die bisherigen zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrags verzichtet werden.

Zusätzlich können Betroffene in Zukunft auf den aufwendigen Nachweis von einzelnen Fahrtkosten verzichten, da ein neuer Pauschbetrag eingeführt wird.

Schließlich wird der Pauschbetrag für die Pflege von Menschen mit den Pflegegraden vier und fünf von 924 Euro auf 1.800 Euro erhöht. Erstmals wird ein neuer Pauschbetrag für die Pflegegrade zwei und drei in Höhe von 600 Euro beziehungsweise 1.100 Euro eingeführt.

Das Ziel einer inklusiven Gesellschaft auch in Corona-Zeiten weiter verfolgen!

Heike Baehrens, Vorsitzende des Kreisbehindertenrings Göppingen und Bundestagsabgeordnete für den Landkreis Göppingen

Für Menschen mit Behinderung, mit chronischen oder psychischen Erkrankungen sowie für ihre Angehörigen stellt die Covid-19-Pandemie eine besondere Herausforderung dar. Umso wichtiger ist es, dass zu ihrem Schutz wirksame Maßnahmen getroffen werden und ihre besonderen Bedürfnisse in der aktuellen Situation nicht aus dem Blick geraten.

„Auch unter den Bedingungen der Covid-19 -Pandemie müssen wir an dem Ziel einer inklusiven Gesellschaft festhalten. Das schon Erreichte darf weder durch unverhältnismäßige Einschränkungen noch durch einen verringerten gesundheitlichen Schutz dieser betroffenen Personengruppe gefährdet werden“, so die Vorsitzende des Kreisbehindertenrings Heike Baehrens MdB.

Nicht alle Menschen mit Behinderung sind besonders gefährdet durch das Virus. Deshalb darf es keine pauschale Isolierung von Risikogruppen geben. Abgestufte Schutzvorkehrungen ermöglichen es, im Rahmen der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln weiterhin am öffentlichen Leben teilzunehmen. Einrichtungen der Behindertenhilfe müssen – genauso wie Krankenhäuser oder Pflegeheime – ausreichend mit Schutzkleidung, Atemschutzmasken und Desinfektionsmittel ausgestattet werden. Betroffene müssen weiterhin die Möglichkeit haben, erforderliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel ihre Assistenzkraft zu kontaktieren.

„Der Schutz vor Infektion darf weder zu Einsamkeit noch zu Überforderung führen“, betont Heike Baehrens. „Insbesondere Familien, die ihr mehrfachbehindertes Kind derzeit ohne tagesstrukturierende Angebote versorgen, brauchen dringend wieder Entlastung.“

Das trifft besonders auf die selbst zur Risikogruppe zählenden Eltern erwachsener Menschen mit Behinderungen zu. Ein Großteil der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) ist nach wie vor geschlossen oder arbeitet nur eingeschränkt. Menschen mit einer geistigen Behinderung brauchen aber vor allem Orientierung durch die gewohnte Beschäftigung, die ihnen Tagesstruktur gibt. Insofern sollte die weitere Öffnung verbunden mit Maßnahmen zur Risikominimierung genauso wie bei anderen Wirtschaftsunternehmen Schritt um Schritt umgesetzt werden.

Gleiches gilt für Angebote der Tagesbetreuung. Je länger die Corona-Krise dauert, desto mehr kann die Seele leiden. Psychisch erkrankte Menschen trifft das besonders hart. Viele Therapieangebote sind weggefallen, Ängste können sich in so einer Zeit der Unsicherheiten noch verstärken und auch depressive Symptome können zunehmen, wenn soziale Kontakte wegfallen. Diese Aspekte müssen in der Abwägung in Bezug auf weitere Lockerungen mitbedacht, die Belange von psychisch erkrankten Menschen und ihren Angehörigen müssen hierbei Gewicht haben. Die Träger haben in den vergangenen Wochen Außerordentliches geleistet, um die Auswirkungen auf die Betroffenen und ihre Familien abzumildern. Ihre Arbeit muss stärker unterstützt werden.

Pressemitteilung anlässlich des europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung des Netzwerks „ALLE DABEI“ im Landkreis Göppingen

In Corona-Zeiten erleben viele, was es bedeutet, nur eingeschränkt teilhaben zu können. Behinderten Menschen geht es oft so. „Auch, wenn wir in diesem Jahr nicht gemeinsam feiern können wollen wir trotzdem darauf hinweisen, wie wichtig es für unsere Gesellschaft ist Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen“, teilt die Vorsitzende des Kreisbehindertenrings Göppingen Heike Baehrens, MdB mit. Das diesjährige Motto lautet „Inklusion von Anfang an. Los geht's. Mit Dir!“. „Das bedeutet, wenn wir Inklusion von Anfang an mitdenken viele Barrieren in unseren Köpfen im Umgang mit Behinderungen erst gar nicht entstehen“. Gleichberechtigte und gleichwertige Teilhabe von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen in allen Belangen des gesellschaftlichen Lebens wird nach wie vor durch viele Barrieren eingeschränkt. In Corona-Zeiten ist es umso wichtiger den Blick auf die Belange von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen zu richten. Es geht darum, dass Menschen mit Behinderung die Unterstützung erhalten, die selbstbestimmte gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht und im Sinne der gesetzlichen Grundlagen garantiert. Dabei sei die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen auf internationaler Ebene, sowie der Artikel 3 Abs.3 des Grundgesetzes und das Bundesteilhabegesetz auf nationaler Ebene als wesentliche gesetzliche Grundlagen benannt. Gerade in Corona-Zeiten und mit zunehmender Mittelknappheit besteht die Gefahr, dass Unterstützungsbedarfe von Menschen mit Behinderung, und gleichberechtigte Teilhabe zu erfahren als weniger wichtig angesehen werden und somit aus der öffentlichen Aufmerksamkeit gedrängt werden. Es geht darum, dass zum Beispiel Hilfen im Frühkindlichen Alter gesichert werden in Form von Frühförderung, Bildung und berufliche Teilhabe und Teilhabe am Arbeitsleben, ob in regionalen Betrieben oder in Werkstätten gesichert sind, sowie die erforderliche Unterstützung beim Wohnen in vielfältigen Wohnformen und die Unterstützung zur Teilhabe am kulturellen Leben und Freizeitunternehmungen gewährleistet werden. Dies alles kann nur dann erfolgen, wenn diese gemeinnützigen Einrichtungen und Dienste für die erbrachten Unterstützungsleistungen und die Bereitstellung der personellen und sächlichen Ressourcen auch in Corona-Zeiten mit ungewöhnlichen Ansätzen in vollem Umfang entgolten werden. Bei der aktuellen schrittweisen Öffnung des öffentlichen Lebens dürfen Menschen mit Behinderung nicht ausgeschlossen werden. Vielmehr muss dafür Sorge getragen werden, dass dabei die Schutzmaßnahmen und Hilfen dahingehend ausgerichtet werden, dass vollumfängliche Teilhabe umgesetzt werden kann und finanziell gesichert ist. Nur so kann ein inklusives und solidarisches gesellschaftliches Miteinander gelingen und im nächsten Jahr zum Gleichstellungstag findet hoffentlich wieder ein buntes Treiben auf dem Marktplatz in Göppingen statt. Infobox: Wer ist das Netzwerk "Alle Dabei!" im Landkreis Göppingen: Lebenshilfe Göppingen, Viadukt e.V., Stiftung Haus Lindenhof, Diakonie Stetten, Kreisverein leben mit Behinderung, Kreisjugendring, VHS Göppingen, Pro Familia Göppingen, Haus der Familie, Bodelschwinghschule Göppingen, Bodelschwinghschule Geislingen, Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll, Gemeinsam leben - gemeinsam lernen, People First Göppingen, Café am Kornhausplatz, Kreisbehindertenbeauftragte, Kreisbehindertenring. Das Netzwerk „ALLE DABEI“ erstellt von Ruth Weber

Europäischer Protesttag
zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai 2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung steht in diesem
Jahr unter dem Motto „Inklusion von Anfang an“. Das Göppinger Netzwerk „Alle Dabei!“
lädt Sie sehr herzlich ein, auch mit dabei zu sein am

05. Mai 2018 auf dem Göppinger Marktplatz ab 10 Uhr  ...weiterlesen "Einladung zum Gleichstellungstag am 5. Mai"