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Parlament beschließt Angehörigen-Entlastungsgesetz: Angehörige entlasten, Inklusion voranbringen

Angehörige entlasten, Inklusion voranbringen – Parlament beschließt Angehörigen-Entlastungsgesetz

Die Göppinger Bundestagsabgeordnete Heike Baehrens informiert über das Angehörigen-Entlastungsgesetz, das heute im Bundestag verabschiedet wurde.

Wenn pflegebedürftige die Kosten für ihre Pflege nicht selbst stemmen können, haben sie Anspruch auf die sogenannte Hilfe zur Pflege. Bevor die Sozialämter jedoch die Kosten übernehmen, wurden bisher die Kinder der Pflegebedürftigen darauf verpflichtet, einen finanziellen Beitrag entsprechend ihrem Einkommen zu leisten. Das hat Angehörige mit mittleren Einkommen nicht nur stark belastet, sondern pflegebedürftige Menschen teilweise davon abgehalten, nötige Versorgung in Anspruch zu nehmen.

Mit dem Angehörigenentlastungsgesetz wird jetzt Sicherheit für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen hergestellt: Zukünftig werden Angehörige erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro zur Finanzierung der Pflege ihrer Angehörigen herangezogen. „Das nimmt Menschen die Angst davor, ihre Kinder im Alter zu belasten“, so Heike Baehrens, Pflegebeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion. „Stattdessen steht die notwendige Versorgung bei Pflegebedürftigkeit im Mittelpunkt. Das war uns als SPD ein großes Anliegen“.

Durch die Änderung entspricht die Regelung bei der Pflege nun den bereits bestehenden Regelungen bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Bei Angehörigen von volljährigen Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz erhalten, fällt der Rückgriff auf das Einkommen dann sogar vollständig weg. „Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Inklusion von Menschen mit Behinderung und ein Zeichen der Solidarität für die betroffenen Familien.“

Das Gesetz sorgt außerdem für eine dauerhafte Finanzierung der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungsstellen(EUTBs), die bisher bis Ende 2022 befristet war. „Die EUTBs haben sich bewährt!“, so Baehrens, die auch Vorsitzende des Göppinger Kreisbehindertenrings ist. „Am Beispiel der EUTB-Beratungsstelle in Göppingen können wir sehen, wie wertvoll es ist, dass Menschen mit Behinderung auch unabhängig von der Sozialverwaltung individuelle Unterstützung und Beratung in Anspruch nehmen können. Diese wichtige Arbeit kann jetzt langfristig fortgeführt werden und das sogar mit mehr Geld als bisher.“

Zudem wird durch das Gesetz ein Budget eingeführt, das Menschen mit Behinderungen dabei unterstützt, außerhalb von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen eine betriebliche Ausbildung aufzunehmen.

 

 

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