Die Vorsitzende des Kreisbehindertenrings Göppingen Heike Baehrens, MdB kritisiert den Ausschluss einer ganzen Gruppe von Menschen vom Wahlrecht anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung. Seit 1993 fördert dieser Tag am 3. Dezember das Bewusstsein in der Öffentlichkeit für die Belange von Menschen mit Behinderung.
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ So heißt es in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes. Dennoch sind viele Menschen mit Behinderung von dem Grundrecht, wählen zu gehen, ausgeschlossen. Heike Baehrens kritisiert: „Menschen, die auf eine Betreuung in allen Angelegenheiten angewiesen sind, werden aus dem Wahlregister gestrichen. Dabei sollten auch sie selbstverständlich wählen gehen.“
Das wurde vor der Bundestagswahl von den Betroffenen auch bei verschiedenen Veranstaltungen der Lebenshilfe Göppingen und des Viadukt e.V. kritisiert. Dem kann die Baehrens nur zustimmen. Sie fordert eine Aufhebung dieser Diskriminierung und verweist dabei auch auf die VN-Behindertenrechts¬konvention, die in Deutschland seit 2009 in Kraft ist.
„Alle Menschen müssen Zugang haben zum öffentlichen Raum, aber auch zu Arbeit und einem möglichst selbstbestimmten Leben“, so Baehrens weiter. Dazu habe man gerade mit dem Bundesteilhabegesetz in der letzten Legislaturperiode schon einen wichtigen Schritt getan. Die Arbeit müsse nun weitergehen.