Heike Baehrens, Vorsitzende des Kreisbehindertenrings und SPD-Bundestagsabgeordnete für den Landkreis Göppingen, begrüßt die Verdoppelung des Behindertenpauschbetrags
Der Deutsche Bundestag hat wichtige Änderungen im Steuerrecht vorgenommen, die Millionen Menschen mit Behinderung und pflegebedürftigen Menschen in Deutschland zugutekommen werden. Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 wird der steuerliche Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung verdoppelt. Damit stehen den Betroffenen spürbar mehr Mittel für die Teilhabe an der Gemeinschaft zur Verfügung, um finanzielle Nachteile auszugleichen, die sie aufgrund ihrer Behinderung haben.
„Die Erhöhung vermeidet in vielen Fällen den aufwendigen Einzelnachweis von Aufwendungen“, stellt Baehrens fest. Zudem wird ein behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag eingeführt. Bei einem Grad der Behinderung kleiner als 50 soll künftig auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrags verzichtet werden.
Auch der Pflegepauschbetrag wird erhöht, wenn Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 betroffen sind. Für die Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 und 3 wird der Pflegepauschbetrag neu eingeführt.
„Diese Änderungen führen zu einfacheren Verfahren und zu mehr Steuergerechtigkeit“, freut sich Heike Baehrens, die auch Pflegebeauftragte ihrer Fraktion ist, „aber vor allem sind sie ein wichtiges Signal für mehr gesellschaftliche Teilhabe.“
_______________
Die Behinderten-Pauschbeträge werden auf sämtlichen Stufen verdoppelt und die Systematik aktualisiert. So erhöht sich der Pauschbetrag bei einem Grad der Behinderung von 100 Prozent beispielsweise von 1.420 auf 2.840 Euro. Bei einem Grad der Behinderung unter 50 Prozent soll zudem auf die bisherigen zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrags verzichtet werden.
Zusätzlich können Betroffene in Zukunft auf den aufwendigen Nachweis von einzelnen Fahrtkosten verzichten, da ein neuer Pauschbetrag eingeführt wird.
Schließlich wird der Pauschbetrag für die Pflege von Menschen mit den Pflegegraden vier und fünf von 924 Euro auf 1.800 Euro erhöht. Erstmals wird ein neuer Pauschbetrag für die Pflegegrade zwei und drei in Höhe von 600 Euro beziehungsweise 1.100 Euro eingeführt.